Leitfaden zum Verständnis von Anhängern der AfD

🧵 Beim Auf­ein­an­der­tref­fen mit gemei­nen AfD-Anhän­gern zei­gen sich unvor­be­rei­te­te Red­ner manch­mal irri­tiert. Das könn­te daher stam­men, dass sie die Grund­ver­fas­sung gemei­ner AfD-Anhän­ger nicht genü­gend berück­sich­ti­gen. Die fol­gen­den Punk­te stel­len Pro­to­ty­pen dar, auf die zurück­ge­grif­fen wird.

  1. Argu­men­ta­ti­on 
    1. anek­do­ti­sche Evi­denz
    2. Gemüts­ver­fas­sung
    3. Humor
    4. Iro­nie
    5. Sach­ge­rech­te Erläu­te­run­gen
    6. Süf­fi­sanz
    7. Tat­sa­chen
    8. Uni­ver­sa­lis­mus
    9. What­a­bou­tism
    10. Zir­kel­schluss

     

  2. Begrif­fe
    1. Alt­par­tei­en
    2. das wah­re Deutsch­land
    3. Demo­kra­tie
    4. DDR, Nord­ko­rea
    5. Het­ze
    6. Kin­der­gar­ten
    7. lin­ker Mob
    8. Sar­kas­mus
    9. Schaf
    10. Wahn­sinn
  3.  

  4. Achil­les­ver­sen
    1. Bil­dung 
    2. Per­sön­li­che Finan­zen

     

  5. Staat und Medi­en
    1. Öffent­li­che Sen­der
    2. Staat­li­che Finan­zen
    3. Böh­mer­mann
  6.  

  1. Argu­men­ta­ti­on 
    1. anek­do­ti­sche Evi­denz
      Als kor­rekt ange­se­he­nes Beweis­füh­rungs­ar­gu­ment, indem eine Bege­ben­heit ange­führt wird, die angeb­lich irgend­wann von irgend­wem gemacht wur­de, ohne auf eine tat­säch­li­che Gesetz­mä­ßig­keit ver­wei­sen zu kön­nen.
    2. Gemüts­ver­fas­sung
      Der gemei­ne AfD-Anhän­ger klagt, wann immer sich die Gele­gen­heit bie­tet, jäm­mer­lich über sei­ne Opfer­rol­le, da er sich außer Stan­de sieht, die­sen Miss­stand eigen­stän­dig zu behe­ben. Er hat die­se Ver­hal­tens­wei­se so ver­in­ner­licht, dass er sie im Schlaf beherrscht. Er glaubt, dies sei eine immer gewin­nen­de Argu­men­ta­ti­ons­wei­se. Wer dage­gen argu­men­tiert oder ihn wider­legt, miss­ach­tet das Recht des AfD-Anhän­gers auf eine eige­ne Mei­nung und macht ihn zum Opfer.
    3. Humor
      im Grun­de bei AfD-Anhän­gern nicht exis­tent, als Ersatz wird eine Art Humor­ri­tu­al ver­wen­det, indem man oft das Wesen einer Sache mög­lichst böse ver­dreht, wor­auf ein ohne inhalt­li­chen Anlass ein­tre­ten­des Geläch­ter der umste­hen­den Gefolgs­leu­te erklingt. Ohne eige­nes Publi­kum folgt ein Über­gang zu → 1.6. Wegen die­ses Man­kos wer­den oft in Social-Media-Grup­pen Vide­os lin­ker Kaba­ret­tis­ten ver­öf­fent­licht, denen man andich­tet, der Sache nach auf ihrer Linie zu sein.
    4. Iro­nie
      im Grun­de nicht exis­tent, als Ersatz wer­den Sät­ze ver­wen­det, bei denen ledig­lich das Gegen­teil des Gesag­ten gemeint ist, sie­he auch → 1.3. Humor.
    5. Sach­ge­rech­te Erläu­te­run­gen
      Erläu­te­run­gen dür­fen nicht über mehr als einen Neben­satz und drei Sät­ze ins­ge­samt gehen, sonst kön­nen sie schon mal gar nicht stim­men, da sie die Auf­merk­sam­keits­span­ne des gemei­nen AfD-Anhän­ger über­zie­hen. So zu ver­fah­ren ist dis­kri­mi­nie­rend, wirkt wie eine Beleh­rung und macht ihn zum Opfer. Zur objek­ti­ven Beur­tei­lung, ob die Dis­kri­mi­nie­rung eines AfD-Anhän­gers vor­liegt, sie­he → 1.7. Tat­sa­chen [Bei­spiel]
    6. Süf­fi­sanz
      All­ge­mei­nes Stil­mit­tel zur Beschlie­ßung einer Aus­ein­an­der­set­zung, die man strin­gent nicht gewinnt oder ver­liert, ohne der Gegen­sei­te Recht geben zu wol­len.
    7. Tat­sa­chen
      Es gibt kei­ne Tat­sa­chen als nicht bloß sub­jek­ti­ve Erkennt­nis­se für AfD-Anhän­ger, es gibt nur Mei­nun­gen. Sind zwei AfD-Anhän­ger einer Mei­nung, ist dies eine Tat­sa­che. Wenn zwei Nicht-AfD-Anhän­ger der­art eine Mei­nung tei­len, ist das erkennt­nis­theo­re­tisch irrele­vant, weil sie Scha­fe sind. [Bei­spiel]
    8. Uni­ver­sa­lis­mus
      Phi­lo­so­phi­sche Annah­me, nach­dem man das, was man mora­lisch schlecht­hin for­dert, auch selbst zu befol­gen habe. Für AfD-Anhän­ger gel­ten inhalt­li­che Aus­nah­men, die Annah­me gilt als Grund­über­zeu­gung im Kern nur für poli­ti­sche Wider­sa­cher und Aus­län­der.
    9. What­a­bou­tism
      Dies ist Ablen­kungs­tak­tik, indem man behaup­tet, dass man zunächst über etwas ande­res zu dis­ku­tie­ren habe, um nicht auf das gera­de in Rede ste­hen­de Argu­ment ant­wor­ten zu müs­sen. [Bei­spiel]
    10. Zir­kel­schluss
      Ungül­ti­ge Argu­men­ta­ti­on, indem die Kon­klu­si­on eines Argu­ments nur auf der Wahr­heit einer ihrer Prä­mis­sen beruht, wel­che nicht bewie­sen wur­de. Funk­tio­niert unter AfD­lern wegen Man­gel an 3.1. und Wider­stands gegen 1.5.

     

  2. Begrif­fe

    Die im fol­gen­den erläu­ter­ten Begrif­fe die­nen dazu, AfD-Anhän­gern und ähn­li­chen Fana­ti­kern eine Spra­che zu geben, in der sie nicht so angreif­bar sind, wie in einer, in der die her­kömm­li­che Bedeu­tung eine Rol­le spielt. Sie soll vor­täu­schen eine Aus­ein­an­der­set­zung gewon­nen zu haben, indem unter­schied­lich von Din­gen die Rede ist, wäh­rend strin­gen­te Logik als grund­sätz­lich zu ver­geis­tigt ver­wor­fen wird.

    1. Alt­par­tei­en
      Par­tei­en, die vor der AfD gegrün­det wur­den. [Bei­spiel]
    2. das wah­re Deutsch­land
      illu­so­ri­sche Phan­ta­sie einer aus­län­der­frei­en, bio­lo­gisch und wirt­schaft­lich selbst­be­fruch­ten­den rechts­extre­men Dik­ta­tur, als Annä­he­rung wird Ost­deutsch­land hier­un­ter ver­stan­den
    3. Demo­kra­tie
      Staats­sys­tem, das auf dem Mehr­heits­wahl­recht ohne Rechts­staat­lich­keit beruht. Ver­ge­hen und straf­ba­re Hand­lun­gen von Per­so­nen, die als links betrach­tet wer­den, sind unde­mo­kra­tisch. Zur Bewer­tung des Ver­hal­tens von Gefolgs­leu­ten s. → 1.8.
    4. DDR, Nord­ko­rea
      Hei­mat kom­mu­nis­ti­scher Scha­fe, sie­he → 2.9. Schaf [Bei­spiel]
    5. Het­ze
      Kri­tik an der und Wit­ze über die AfD. Als gelun­gen erkann­te Wit­ze wer­den wegen 1.3. als Nie­der­la­ge emp­fun­den. [Bei­spiel]
    6. Kin­der­gar­ten
      Aus­flüch­ten­de Bewer­tung einer Dis­kus­si­on oder eines Dis­kus­si­ons­bei­trags als naiv, wobei der Sache nach dies weder etwas mit dem tat­säch­li­chem Ver­hal­ten in Kin­der­gär­ten zu tun hat, noch sach­lich irgend­et­was erläu­tert.
    7. lin­ker Mob
      Demons­tran­ten, die nicht AfD-Anhän­ger sind, sowie grund­sätz­lich mehr als zwei Per­so­nen, die sich gegen die AfD aus­spre­chen. [Bei­spiel]
    8. Sar­kas­mus
      Der Begriff wird ein­ge­setzt, um ver­un­glück­te Witz­ver­su­che, die die Anhän­ger nicht ver­stan­den haben, zu ent­schär­fen. [Bei­spiel]
    9. Schaf
      Als Schaf wird erkennt­nis­theo­re­tisch jede erwach­se­ne Per­son bezeich­net, die nicht wie in 1.7. gezeigt zu Über­zeu­gun­gen gelangt. Sie befin­det sich in einer Art Däm­mer­zu­stand, der sie wil­len­los grö­ße­ren Mäch­ten aus­lie­fert.
    10. Wahn­sinn
      Poli­tik ande­rer Par­tei­en. [Bei­spiel]
  3.  

  4. Achil­les­ver­sen
    1. Bil­dung 
      Für den gemei­nen AfD-Anhän­ger war das Ende der Schu­le eine Befrei­ung: End­lich kei­ne Bevor­mun­dung durch Leh­rer mehr. Des­we­gen ver­bit­tet er sich jeg­li­che gefühl­te Bevor­mun­dung. Die wür­de ihn nur zum Opfer machen. [Bei­spiel]
    2. Per­sön­li­che Finan­zen

      Die Opfer­rol­le ist oft durch die als zu wenig betrach­te­ten eige­nen Geld­mit­teln gekenn­zeich­net, wodurch klar wird, dass es unfair ist, dass irgend­je­mand auf eine für ihn unge­rech­te Wei­se Geld bekommt. Sei es, dass er für öffent­li­che Medi­en arbei­tet oder sozia­le Hil­fen bekommt.
      AfD­ler selbst die trotz bewie­se­ner Unge­eig­ne­t­heit bezahl­te poli­ti­sche Pos­ten inne­ha­ben, sind von die­sen Gedan­ken aus­ge­nom­men, sie­he → 1.8. Uni­ver­sa­lis­mus

  5.  

  6. Staat und Medi­en
    1. Öffent­li­che Sen­der
      Öffent­li­che Sen­der wer­den vom Staat gesteu­ert, der für sie Zwangs­ge­büh­ren erhebt. Ihre Mit­tei­lun­gen sind Fake-News, sofern sie nicht der AfD recht geben oder 1.7. ent­spre­chen.
    2. Staat­li­che Finan­zen
      Der Staat gibt zu wenig Geld aus für finanz­schwa­che AfD-Anhän­ger und zu viel für alle ande­ren. Zur Bele­gung die­ser Annah­me sie­he → 1.7. Tat­sa­chen
    3. Böh­mer­mann
      Jan Böh­mer­mann ist ein Pro­blem. Er ist nach Über­zeu­gung der AfD-Anhän­ger ein Schaf, das vom Staats­sen­der, der Zwangs­ge­büh­ren erhebt, zu viel Geld bekommt, um die AfD zu dis­kre­di­tie­ren. Man ver­sucht ihm mit Wut und Schmä­hun­gen bei­zu­kom­men, was aller­dings bis­lang noch nicht zum Erfolg geführt hat. [Bei­spiel]

  7.  

Da die­se Erläu­te­run­gen gegen 1.5. ver­sto­ßen sind sie für AfD-Anhän­ger irrele­vant.